Winterstein | Rechtsanwälte

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Wer ermittelt für K & K Logistics die in Frage kommenden Auktionen auf eBay?
2. Welche Prüfung muss ein Privatkunde vornehmen, um endgültig über den authentischen Charakter eines Produkts sicher zu sein?
3. Was ist eine Fälschung?
4. Was ist ein Grauimport?
5. Ist eine Urheberrechtsverletzung verschuldensabhängig?
6. Ist eine Urheberrechtsverletzung von mehreren Angebotshandlungen abhängig?
7. Kommt es darauf an, dass der jeweilige Artikel tatsächlich veräußert wurde?
8. Ist es erforderlich, dass Sie selbst die Plagiatsware hergestellt haben?
9. Ist K & K Logistics verpflichtet, sich an Ihren Vorverkäufer zu wenden?
10. Was ist der eigentliche Sinn und Zweck der geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung?
11. Ist es möglich, den geltend gemachten Kostenbetrag in Raten zu begleichen.
12. Was ist der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)?








1. Wer ermittelt für K & K Logistics die Rechtsverletzungen auf eBay?
Die Rechtsverletzungen werden immer und ausschließlich durch Markenexperten im Hause K & K Logistics ermittelt. Dabei wird von K & K Logistics beispielsweise ein Testkauf initiiert und der entsprechende Artikel auf seine Originalität hin überprüft. Darüber hinaus nutzt K & K Logistics eine von Winterstein | Rechtsanwälte eigens entwickelte Software, die (mögliche) Rechtsverletzungen im Internet aufspürt. Die Frage, ob es sich bei einem konkreten Produkt um ein Original oder um eine Fälschung handelt, kann nur K & K Logistics selbst dank der Produktnähe und entsprechender Sachkunde der dortigen Markenexperten entscheiden.

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2. Welche Prüfung muss ein Privatkunde vornehmen, um endgültig über den authentischen Charakter eines Produkts sicher zu sein?
In der Regel kann der Kunde darauf vertrauen, dass es sich bei einem von ihm im gehobenen Fach- und Einzelhandel gekauften Produkt der Marke "Ed Hardy" um ein Original handelt. Allerdings sind auch im Fach- und Einzelhandel Fälschungen zu finden, da es auch Händler gibt, die Ware aus unbekannten und unseriösen Quellen beziehen. Eine endgültige Sicherheit hat der Kunde daher leider nicht. Sollte es einmal vorkommen, dass der Privatkunde im seriösen Fach- und Einzelhandel eine Fälschung erworben hat, wird der Schaden in aller Regel unbürokratisch vom Händler übernommen und der Vorlieferant zur Verantwortung gezogen.
Bei Produkten, die aus dem Urlaub mitgebracht werden oder auf Flohmärkten bzw. im Internet (z.B. über Restposten- bzw. Handelsportale) gekauft wurden, ist jedoch grundsätzlich Vorsicht angesagt. Im Zweifel sollte hier besser auf ein vermeintliches Schnäppchen verzichtet werden

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3. Was ist eine Fälschung?
Der Begriff der Fälschung ist gesetzlich nicht definiert, wird aber im Marken- und Urheberrecht häufig gebraucht. Man versteht unter einer Fälschung gemeinhin
- einen nachgeahmten Artikel, d.h. ein 1:1-Imitat eines Originalprodukts ("sklavische Fälschung") oder
- einen Artikel, den es als Originalprodukt nicht gibt, der aber das streitige Marken- oder Bildzeichen trägt ("Totalfälschung")

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4. Was ist ein Grauimport?
Unter Graumimportsware ist diejenige Ware zu verstehen, welche nicht mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten in das Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist.

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5. Ist eine Urheberrechtsverletzung verschuldensabhängig?
Nein. Eine Urheberrechtsverletzung ist grundsätzlich verschuldensfrei. Es ist noch nicht einmal eine Verschuldensfähigkeit notwendig, so dass auch Minderjährige für eine begangene Urheberrechtsverletzung haften.

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6. Ist eine Urheberrechtsverletzung von mehreren Angebotshandlungen abhängig?
Nein. Das Inverkehrbringen bereits eines Plagiats bzw. eines Grauimports ist für das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung ausreichend. Mithin ist es unerheblich, ob Sie z.B. lediglich einen oder mehrere Artikel zum Kauf angeboten haben.

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7. Kommt es darauf an, dass der jeweilige Artikel tatsächlich veräußert wurde?
Nein. Ausschlaggebend ist vielmehr die Angebotshandlung. Daher ist es rechtlich unerheblich, ob Ihre Angebotshandlung durch eBay vorzeitig abgebrochen wurde, da die Schutzrechtsverletzung lediglich vom Anbieten der Ware abhängig ist.

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8. Ist es erforderlich, dass Sie selbst die Plagiatsware hergestellt haben?
Nein. Es ist rechtlich unerheblich, ob Sie die jeweilige Grafik oder Markenzeichen auf der von Ihnen angebotenen Ware angebracht oder diese lediglich zum Kauf angeboten haben.

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9. Können Sie K & K Logistics an Ihren Vorverkäufer verweisen?
Nein. Grundsätzlich bestehen die Ansprüche von K & K Logistics Ihnen gegenüber wegen der streitgegenständlichen Schutzrechtsverletzung. Die Ansprüche von K & K Logistics gegenüber Ihrem Vorverkäufer sind davon unabhängig.
Ihnen bleibt es selbstverständlich unbenommen, sich bei Ihrem Vorverkäufer schadlos zu halten.

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10. Was ist der eigentliche Sinn und Zweck der geforderten Unterlassungserklärung?
Durch das Anbieten von Plagiatsware und/oder Grauimportsware wird eine Wiederholungsgefahr begründet. Diese Wiederholungsgefahr muss beseitigt werden. Die bloße Behauptung, in Zukunft solche Verletzungshandlungen unterlassen zu wollen, reicht nicht aus. Vielmehr ist es erforderlich,sich für den Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessen hohen Vertragsstrafe zu verpflichten (=strafbewehrt).
Zur Klarstellung: Die Vertragsstrafe fällt nur im Falle eines erneuten Verstoßes in der Zukunft an.

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11. Ist es möglich, den geltend gemachten Kostenbetrag in Raten zu begleichen?
Ja. Für den Fall, dass Ihnen eine Einmalzahlung des geltend gemachten Kostenbetrages nicht möglich sein sollte, kommt im Einzelfall der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung in Betracht.. Sollten Sie hieran Interesse haben, so klicken Sie bitte hier.

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12. Was ist der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)?
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen.

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